Sehr geehrte /r Gartenfreund / in - bei Problemen im Zusammenhang mit Waschbären kann die Senatsverwaltung uns keine Unterstützung geben.
Laut Auskunft steht der Tierschutz im Vordergrund, eine Sicherungspflicht der Laube hat durch den / die Pächter / -in zu erfolgen. Somit sollte die Laube gegen jede ungewünschte Benutzung durch Waschbären - mit angebrachte Metallplatten im Dachbereich bei erfolgter " Besiedelung " oder auch zum möglichen Schutz gegen Einbruch - von Mensch und Tier - in der Winterzeit gesichert werden.
Es sollten damit unliebsame Überraschungen vermieden werden.
Der Vorstand