Das Parken im Koloniegelände ist laut Unterpachtvertrag unzulässig.
Dieses Verbot gilt auch während der Schrankenöffnungszeiten. Eine Einfahrt ist nur zum kurzfristigen Ent- und Beladen des Fahrzeugs und auch nur für schwere Lasten gestattet.
Parkverbot im Koloniegelände
Das Parken im Koloniegelände ist laut Unterpachtvertrag unzulässig.
Dieses Verbot gilt auch während der Schrankenöffnungszeiten. Eine Einfahrt ist nur zum kurzfristigen Ent- und Beladen des Fahrzeugs und auch nur für schwere Lasten gestattet.